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   BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15, 5 PKH 34.15   

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https://dejure.org/2016,1094
BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15, 5 PKH 34.15 (https://dejure.org/2016,1094)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2016 - 5 B 72.15, 5 PKH 34.15 (https://dejure.org/2016,1094)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 5 B 72.15, 5 PKH 34.15 (https://dejure.org/2016,1094)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15
    Dabei kann dahinstehen, ob der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2013 - 5 B 9.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15
    Die gesetzlichen Regelungen über den anwaltlichen Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht gelten uneingeschränkt auch für die Anhörungsrüge (§ 152a Abs. 2 Satz 5, § 67 Abs. 4 VwGO; s. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2010 - 5 B 4.10 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 11 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.2015 - 1 A 7.15

    Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen rechtskraftfähige verfahrensbeendende

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15
    Zwar können Beschlüsse, durch die die Revision als unzulässig verworfen wird, Gegenstand eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2015 - 1 A 7.15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 5 A 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15
    Auch für Wiederaufnahmeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gilt der Anwaltszwang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1997 - 5 A 1.97 und 5 PKH 14.97 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15
    Der ungeschriebene Rechtsbehelf der Gegenvorstellung ist jedenfalls insoweit nicht statthaft und unzulässig, soweit er - wie hier - auf den Gesichtspunkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird, also die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 5 B 9.15 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 3.15

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15
    Soweit dem Kläger durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2015 darüber hinaus die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren versagt wurde, ist ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht statthaft, da es sich insoweit nicht um eine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidung handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2015 - 5 A 3.15 und 5 PKH 17.15 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2011 - 5 B 12.11

    Wiedereinsetzung; Anwaltszwang; Fortsetzung des Revisionsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15
    Für den Antrag auf Wiedereinsetzung gelten grundsätzlich dieselben Formvorschriften wie für die versäumte Rechtshandlung (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 B 12.11 und 5 PKH 6.11 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.06.2015 - 14 ZB 15.1045

    Fehlende Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15
    Durch ihn wurde vielmehr die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juni 2015 (14 ZB 15.1045) verworfen, weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die Anträge des Klägers auf Zulassung der Berufung sowie auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungszulassungsverfahren abzulehnen, gemäß § 152 Abs. 1 VwGO nicht durch eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgerichts angefochten werden kann.
  • BVerwG, 26.03.1997 - 5 PKH 14.97

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach verworfener

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15
    Auch für Wiederaufnahmeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gilt der Anwaltszwang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1997 - 5 A 1.97 und 5 PKH 14.97 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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